Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Antrag auf ein Basiskonto ab, unterstützt Sie nicht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt kein marktübliches Entgelt, können Sie sich beschweren oder ein Verwaltungsverfahren eröffnen.
Zu den Aufgaben der BaFin gehört es, sich bei der Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, private Versicherer und den Wertpapierhandel um den Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern. Daher können Sie Ihr Anliegen an die BaFin richten, wenn Sie glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat und Sie sich als Kundin oder Kunde darüber beschweren möchten.
Sie können die Beschwerde einreichen, wenn eine Bank
Öffnung eines Basiskontos:
Seit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) 2016 haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will.
Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hat, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen.
Kontowechsel:
Das ZKG verpflichtet die Institute auch dazu, Ihnen den Kontowechsel zu erleichtern. Auf Ihren Antrag muss der bisherige Anbieter die Daueraufträge und andere Leistungen auf den neuen Anbieter übertragen. Kommen die Finanzdienstleister ihrer Pflicht zur gesetzlichen Kontowechselhilfe nicht nach, können Sie dies der BaFin melden. Sie geht entsprechenden Beschwerden nach und wirkt darauf hin, dass festgestellte Mängel abgestellt werden.
Entgelt-Forderung:
Auch bei einer unangemessenen Entgelt-Forderung können Sie bei der BaFin Beschwerde einreichen. Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für die Kosten für ein Basiskonto festgelegt hat, variieren die Preise für ein Basiskonto stark. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut ZKG insbesondere 2 Kriterien zu berücksichtigen:
Stellt die BaFin fest, dass die Preisgestaltung unangemessen ist, kann sie eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell für Basiskonten an die Anforderungen des ZKG anzupassen.
In der Regel bis zu 3 Monate
Das Verwaltungsverfahren bei der BaFin ist für Sie kostenlos. Für Ausgaben, die Ihnen beim Schriftwechsel entstehen, müssen Sie allerdings selbst zahlen. Auch Anwaltskosten oder Gebühren für Beratungen werden Ihnen nicht erstattet.
Formular für das Verwaltungsverfahren
Beschwerdeformular zum Basiskonto
§ 46 Absatz 2 Zahlungskontengesetz (ZKG)
§ 4b Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
§ 48 Zahlungskontengesetz (ZKG)
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens entnehmen.
Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Basiskonto
Überblick zu Beschwerdemöglichkeiten bei der BaFin
Übersicht BaFin beaufsichtigte Unternehmen (Unternehmensdatenbank)
Basiskonto; Beantragung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung
Basiskonto; Beantragung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung
Basiskonto; Beantragung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung
Basiskonto; Beantragung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung
03.03.23
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)