Nach dem Tod Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin beziehungsweise Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners infolge eines Versicherungsfalles, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.
Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall, können Sie eine Rente erhalten. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Ein Rentenanspruch besteht dann, wenn Versicherte früheren Ehegatten oder früheren eingetragenen Lebenspartnerinnen oder -partnern während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet haben oder ein entsprechender Anspruch auf Unterhalt bestand.
Sie müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse hierzu einen Antrag stellen.
Die Rente beträgt 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Die monatliche Auszahlung beginnt 3 Monate nach dem Tod. Sie erhalten die Rente höchstens 21 Monate lang.
Sie erhalten die Rente in Höhe von 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person, wenn Sie:
Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.
Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.
Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, wenn
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Rente für Hinterbliebene online beantragen
Sie können Witwen- und Witwerrente, Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder Ehepartner beziehungsweise für frühere Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von der gesetzlichen Unfallversicherung online beantragen
Sie können Witwen- und Witwerrente, Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder Ehepartner beziehungsweise für frühere Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von der gesetzlichen Unfallversicherung online beantragen
Sie können Witwen- und Witwerrente, Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder Ehepartner beziehungsweise für frühere Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von der gesetzlichen Unfallversicherung online beantragen
§ 65 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
§ 66 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
Informationen zu Geldleistungen an Hinterbliebene auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Informationen zu Geldleistungen an Hinterbliebene auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Informationen zu Geldleistungen an Hinterbliebene auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung nach einer Abfindung
Witwen- und Witwerrente von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt
29.08.23
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)