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Leistungen

Leistung: Marktstammdatenregister; Registrierung einer Strom- oder Gaserzeugungsanlage



Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren.


Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:

  • alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.

Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlage, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Wird eine Anlage stillgelegt, so müssen Sie auch dies im Register melden. Ist die Anlage an kein Strom- oder Gasnetz angeschlossen, muss keine Meldung erfolgen.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten.
Die Meldungen müssen Sie über das Internet-Portal der Bundesnetzagentur vornehmen.
Als Bürgerinnen und Bürger können Sie in Ausnahmefällen die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.


Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.


Fristen

Sie müssen die Registrierung innerhalb von 1 Monat nach Eintritt eines registrierungspflichtigen Ereignisses vornehmen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Die für die Registrierung notwendigen Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:

    • Inbetriebnahme-Protokoll der Strom- oder Gaserzeugungsanlage
    • Jahresendabrechnungen
    • frühere Meldebescheinigungen der Bundesnetzagentur
  • Erforderliche Unterlage/n

    Die für die Registrierung notwendigen Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:

    • Inbetriebnahme-Protokoll der Strom- oder Gaserzeugungsanlage
    • Jahresendabrechnungen
    • frühere Meldebescheinigungen der Bundesnetzagentur
  • Erforderliche Unterlage/n

    Die für die Registrierung notwendigen Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:

    • Inbetriebnahme-Protokoll der Strom- oder Gaserzeugungsanlage
    • Jahresendabrechnungen
    • frühere Meldebescheinigungen der Bundesnetzagentur
  • Erforderliche Unterlage/n

    Die für die Registrierung notwendigen Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:

    • Inbetriebnahme-Protokoll der Strom- oder Gaserzeugungsanlage
    • Jahresendabrechnungen
    • frühere Meldebescheinigungen der Bundesnetzagentur


Kosten

Sie müssen nichts bezahlen.


Online Verfahren

Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im Marktstammdatenregister sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.
Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im Marktstammdatenregister sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.
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Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im Marktstammdatenregister sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.


Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV)
§ 111e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
§ 111f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)


Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.


Weiterführende Links

Informationen zum Marktstammdatenregister auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
Informationen zum Marktstammdatenregister auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
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Stand

23.01.23


Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)