Die Anerkennung von Zeugnissen und Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern in Bayern für die Agrarberufe ohne Ausbildungsgänge im Hochschulbereich muss beantragt werden.
Gemäß § 10 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sind Prüfungen und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die Spätaussiedler bis zum 8. Mai 1945 im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 abgelegt oder erworben haben.
Gemäß § 10 Abs. 2 BVFG sind Prüfungen und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die Spätaussiedler in den Aussiedlungsgebieten abgelegt oder erworben haben, wenn sie den entsprechenden Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Grundgesetzes gleichwertig sind.
§ 10 ist gemäß § 7 Abs. 2 BVFG auch entsprechend anzuwenden auf den Ehegatten und die Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 oder 2 BVFG nicht erfüllen, aber die Aussiedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben.
Der Antrag ist an keine Fristen gebunden.
Bei Spätaussiedlern im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes werden keine Kosten erhoben.
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) und Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) und Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) und Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
Spätaussiedler; Informationen zur Anerkennung von Prüfungen und Befähigungsnachweisen zur beruflichen Eingliederung
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen; Beratung
Berufsanerkennung; Allgemeine Informationen
Agrar- und Hauswirtschaftsberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Forstberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
02.09.21
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)