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Leistungen

Leistung: Gartenbau; Organisation der Berufsausbildung



Für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und Werker/Werkerin im Gartenbau sind bestimmte Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.


Die Abteilungen Gartenbau an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg, Fürth-Uffenheim, Abensberg-Landshut und Augsburg sind für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und für die Werkerausbildung zuständig.

Die Ausbildung selbst erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben oder Bildungseinrichtungen in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei oder Obstbau. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können sein:
- außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis)
- Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung


Erforderliche Unterlagen

  • Berufsausbildungsvertrag
  • Bestätigung einer langjährigen Berufserfahrung


Stand

13.03.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)