Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Aufgaben eines Gärtnermeisters/einer Gärtnermeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.
Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erforderlich. Die Prüfung erfolgt getrennt nach Fachrichtungen.
Zuständig sind:
a) in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei
b) in der Fachrichtung Gemüsebau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau, Fürth
c) in den Fachrichtungen Baumschule und Obstbau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim
d) in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Anträge auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung sind jährlich bei der für die jeweilige Meisterprüfung zuständigen Stelle einzureichen. Je nach Fachrichtung sind unterschiedliche Fristen zu beachten. Diese können bei den jeweils zuständigen Stellen erfragt werden.
Die Anmeldegebühr zur Prüfung beträgt 350 €.
Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung
Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung
Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Fachschule für Agrarwirtschaft Veitshöchheim
Fachschule für Agrarwirtschaft Fürth, Fachgebiet Gemüsebau
Fachschule für Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn, Fachrichtungen Gartenbau sowie Garten- und Landschaftsbau
Internet-Fachschule (Meisterschule) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
26.09.23
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)