Der Tätigkeitsbereich des/r Winzers/ der Winzerin erstreckt sich auf den umwelt-schonenden u. qualitätsorientierten Weinbau, den Weinausbau u. die Weinvermarktung. Bei all diesen Arbeiten ist der routinierte Umgang u. der Einsatz von Maschinen u. Geräten selbstverständlich.
Qualifizierten Fachkräften bietet der Arbeitsmarkt gute Aufstiegschancen. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer auf 24 Monate verkürzt werden.
Ausbildungsstätten / überbetriebliche Ausbildung
Das erste Ausbildungsjahr wird in Bayern als Berufsgrundschuljahr in Vollzeitform durchgeführt. Für das Berufsgrundschuljahr ist kein Ausbildungsvertrag abzuschließen; der Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden wird erst für das zweite und dritte Ausbildungsjahr abgeschlossen. Während der betrieblichen Ausbildung ist die Berufsschule an einem Tag pro Woche zu besuchen. Je ein Wochenlehrgang "Schleppertechnik", "Schweißen" und "Kellerwirtschaft" sowie acht einzelne Schulungstage gehören zur überbetrieblichen Ausbildung.
Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben erhalten Sie vom Ausbildungsberater der LWG.
Betriebsorganisation / Technik
Prüfungen
Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung in schriftlicher und praktischer Form statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Winzer / zur Winzerin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen "Weinbau", "Kellerwirtschaft" und "Vermarktung" praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Ein Teil wird später durch Übernahme des elterlichen Betriebes als selbständiger Winzer tätig sein. Weitere Arbeitsfelder finden Winzer als Arbeitnehmer in Weingütern, Genossenschaften und im Weinhandel.
Fortbildungsmöglichkeiten
Hauptschulabschluss bzw. Realschulabschluss und Besuch des Berufsgrundschuljahres Agrarwirtschaft oder Abitur bzw. abgeschlossene Berufsausbildung
Ausbildungsbeginn ist i. d. R. jeweils der 1. September
keine
Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Berufsausbildungsvertrag für den Bereich Landwirtschaft
Winzermeisterprüfung; Anmeldung
Weinbau; Erwachsenenbildung
26.09.23
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)