Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.
Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.
Sachlich zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahr.
Hauptaufgaben der Regierung von Oberbayern sind
Die Futtermittelprobenahme erfolgt überwiegend dezentral durch die Kreisverwaltungsbehörden. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist zentrale Fachbehörde für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Im Bereich der Futtermittelüberwachung ist das LGL für die Untersuchung der Proben verantwortlich und übt insbesondere durch die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen eine beratende Tätigkeit aus.
Oberste Aufsichtsbehörde für den Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung in Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz.
Meldebogen für die Registrierung von Futtermittelunternehmen auf der Stufe der Primärproduktion
Antrag auf Registrierung bzw. Zulassung für Futtermittelunternehmer nach Art. 9/10 VO (EG) Nr. 183/2005 sowie nach §§ 18 ff. FMV bzw. Anzeige nach § 22 FMV
Antrag für landwirtschaftliche Betriebe, zur Lagerung und Verfütterung beziehungsweise Herstellung von Futtermitteln mit verarbeiteten tierischen Protein von Schweinen, Geflügel , oder Nutzinsekten sowie Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat
Vorschlag für ein Protokoll über die Herstellung von Futtermitteln im Lohnauftrag
Meldebogen für die Verfütterung von Fischmehl enthaltenden Milchaustauschfuttermitteln an noch nicht abgesetzte Nutzwiederkäuer
Gemeinsames Dokument für die Einfuhr (GDE) von Futtermitteln und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2009/1793
Futtermittel für Nutz- und Heimtiere
Futtermittelüberwachung Bayern - Informationen der Regierung von Oberbayern
Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
03.03.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)