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Leistungen

Leistung: Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung



Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben ist für die Überwachung der umweltgerechten Gestaltung (Ökodesign) und der Energieverbrauchskennzeichnung verantwortlich.


Die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) und die Energieverbrauchskennzeichnung sind ein systematischer und umfassender Gestaltungsansatz für Produkte und leistet einen wichtigen Beitrag, um die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten über den gesamten Lebenszyklus zu verbessern. In sogenannten Durchführungsmaßnahmen werden spezielle Ökodesign- und Kennzeichnungsanforderungen für eine bestimmte Produktgruppe festgelegt. Es handelt sich dabei um Verordnungen der Europäischen Kommission. Diese Durchführungsmaßnahmen sind direkt anwendbar und bedürfen keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Die betroffenen Hersteller oder Importeure müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte die festgelegten Anforderungen in der jeweiligen Durchführungsmaßnahme erfüllen. Erst dann dürfen diese in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie stellen zur Bestätigung eine Konformitätserklärung für das Produkt aus und versehen es mit dem CE-Konformitätskennzeichen. Produkte können durchaus unter mehrere Ökodesign- Durchführungsmaßnahmen aber auch andere europäische Vorschriften fallen, wie z.B. dem Produktsicherheitsrecht.

Die Bundesländer sind für die Überwachung der Ökodesign- und Energielabelanforderungen in Deutschland verantwortlich. Dabei wird das Aufgabenspektrum der Marktüberwachung durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) vorgegeben. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Stichprobenkontrollen von Produkten und die Prüfung von Unterlagen. Die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben sich im Bereich der Marktüberwachung spezialisiert. 

Wenn Sie Fragen zu Beschaffenheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen wenden. Ihr Ansprechpartner für den Bereich Ökodesign- und Energielabelanforderungen ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden zudem das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.


Fristen

keine


Kosten

keine


Formulare

Informationen der Bayerischen Gewerbeaufsicht


Online Verfahren

Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS)

In der "Suche" kann mittels verschiedenen Kriterien nach Produktinformationen gesucht werden. Nachdem eine Suchabfrage durchgeführt wurde, werden die Treffer in einer Trefferliste angezeigt.
Schnellwarnsystem der Europäischen Union

Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen. 


Rechtsgrundlagen

Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Rahmenrichtlinie)
Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)
Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)


Weiterführende Links

Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der Behörden
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Verbraucherportal Bayern - Energieverbrauchskennzeichung: Das EU-Energielabel
Broschüre "Schneller Rat - Neues EU-Energielabel und Ökodesign-Vorschriften"
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) - App "Energielabel"
Umweltbundesamt (UBA) - Ökodesign
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) - Ökodesign / EU-Energielabel


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Stand

19.12.22


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)