Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern eine Beschwerde einzureichen.
Patientinnen und Patienten können sich über eine ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beschweren, wenn sie sich schlecht oder falsch behandelt fühlen oder annehmen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin, ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin bzw. ihr Psychotherapeut oder ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.
Die Einhaltung ärztlicher und zahnärztlicher Berufspflichten wird in Bayern von den ärztlichen und zahnärztlichen Bezirksverbänden überwacht, die Einhaltung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Pflichten von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Einhaltung psychotherapeutischer Berufspflichten wird in Bayern von der Psychotherapeutenkammer überwacht, die Einhaltung vertragspsychotherapeutischer Pflichten wiederum von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Bei Problemen im Behandlungsverhältnis kommt auch ein sogenanntes Vermittlungsverfahren in Betracht. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem/der Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin und dem Patienten beizulegen, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Das Vermittlungsverfahren wird von den ärztlichen Kreisverbänden, den zahnärztlichen Bezirksverbänden oder der Psychotherapeutenkammer durchgeführt (weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links").
Sie fühlen sich schlecht oder falsch behandelt oder nehmen an, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.
keine
keine
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Beschwerdemöglichkeiten in verschiedenen Fällen
Informationen des Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung
Hier können Sie nach der zuständigen Ärztekammer oder Meldestelle (Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband) suchen.
Heilberufe-Kammergesetz Abschnitt V - Berufsaufsicht
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte
Berufsordnung für die Psychotherapeuteninnen und Psychotherapeuten Bayerns
Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
Beschwerde über ärztliche Behandlung
Patienten- und Pflegeportal Bayern
Ärztliche Kreis- und Bezirksverbände
Zahnärztliche Kreis- und Bezirksverbände
Psychotherapeutenkammer Bayern
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer
Schlichtungsstelle der Bayerische Landeszahnärztekammer
Patientenberatung; Durchführung
Beschwerde über landesunmittelbare gesetzliche Sozialversicherung; Einreichung
06.03.23
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)