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Leistungen

Leistung: Patientenbeschwerde; Einreichung



Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern eine Beschwerde einzureichen.


Patientinnen und Patienten können sich über eine ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beschweren, wenn sie sich schlecht oder falsch behandelt fühlen oder annehmen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin, ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin bzw. ihr Psychotherapeut oder ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.

Die Einhaltung ärztlicher und zahnärztlicher Berufspflichten wird in Bayern von den ärztlichen und zahnärztlichen Bezirksverbänden überwacht, die Einhaltung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Pflichten von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Einhaltung psychotherapeutischer Berufspflichten wird in Bayern von der Psychotherapeutenkammer überwacht, die Einhaltung vertragspsychotherapeutischer Pflichten wiederum von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.   

Bei Problemen im Behandlungsverhältnis kommt auch ein sogenanntes Vermittlungsverfahren in Betracht. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem/der Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin und dem Patienten beizulegen, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Das Vermittlungsverfahren wird von den ärztlichen Kreisverbänden, den zahnärztlichen Bezirksverbänden oder der Psychotherapeutenkammer durchgeführt (weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links").


Voraussetzungen

Sie fühlen sich schlecht oder falsch behandelt oder nehmen an, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.


Kosten

keine


Formulare

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Beschwerdemöglichkeiten in verschiedenen Fällen

Informationen des Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung

Hier können Sie nach der zustän­di­gen Ärzte­kam­mer oder Melde­stelle (Ärzt­li­cher Kreis- und Bezirks­ver­band) suchen.


Online Verfahren

Patientenbeschwerde

Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung in Bayern online eine Beschwerde einzureichen.
Patientenbeschwerde
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Rechtsgrundlagen

Heilberufe-Kammergesetz Abschnitt V - Berufsaufsicht
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte
Berufsordnung für die Psychotherapeuteninnen und Psychotherapeuten Bayerns
Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns


Weiterführende Links

Beschwerde über ärztliche Behandlung
Patienten- und Pflegeportal Bayern
Ärztliche Kreis- und Bezirksverbände
Zahnärztliche Kreis- und Bezirksverbände
Psychotherapeutenkammer Bayern
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer
Schlichtungsstelle der Bayerische Landeszahnärztekammer


Verwandte Themen

Patientenberatung; Durchführung
Beschwerde über landesunmittelbare gesetzliche Sozialversicherung; Einreichung


Stand

06.03.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)