Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).
Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.
Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.
Haushalte, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.
Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.
Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.
Die Förderung erfolgt mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5 Prozent Zins).
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
keine
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Antrag "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia
Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia
Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Neubau und Ersterwerb - RA 1
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerb - RA 2
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung - RA 3
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo
Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayMBl. Nr. 206
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Förderung von Wohneigentum
Förderung von Wohneigentum
Förderung von Wohneigentum
Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft
Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen
21.11.23
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)