Wenn Sie Versicherungsentgelte erhalten, dann müssen Sie die Versicherungsteuer selbst berechnen und anmelden.
Bei der Versicherungsteuer werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen besteuert. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer in der Regel die Versicherungsteuer entrichten. Hat weder der Versicherer noch ein Inkassobevollmächtigter seinen Sitz in einem EU- oder EWR-Staat, dann muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsteuer selbst entrichten.
Als Steuerentrichtungsschuldner haben Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst zu berechnen. Dazu müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Anmeldungszeitraums Ihre Steueranmeldung für Versicherungen
Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern über die Höhe Ihrer Steuer.
Hinweis
Für die Übermittlung im BOP müssen Sie sich für das BOP registrieren.
Abfrageberechtigt ist:
Steueranmeldung:
Formulare für Versicherungsteueranmeldung
Antrag auf (Neu-)Zulassung/Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Versicherungsteuer- und/oder Feuerschutzanmeldungen über das BZStOnline-Portal
Versicherungsteuergesetz (VersStG 1996)
Versicherungsteuergesetz (VersStG 1996)
Versicherungsteuergesetz (VersStG 1996)
Informationen zur Versicherungsteuer und Auflistung der erforderlichen Unterlagen auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Informationen zur elektronischen Übermittlung von Steueranmeldungen der Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Informationen zum BZSt-Online-Portal (BOP) auf einer Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Informationen zu ELSTER auf einer Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern
Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer
Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer
Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer
Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer
30.07.22
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)