Beantragen Sie eine Steuernummer zur Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Die Person, welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.
Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer entrichten.
Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer auch entrichten.
Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie per E-Mail und per Post beim BZSt beantragen.
Bitte geben Sie bei der Beantragung
an.
Anträge können stellen:
§ 5 Absatz 1 Nummer 25 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
§ 5 Absatz 1 Nummer 25 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
§ 5 Absatz 1 Nummer 25 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
Weitere Informationen zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Weitere Informationen zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Weitere Informationen zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Feuerschutzsteuer; Anmeldung
Versicherungsteuer; Anmeldung
30.07.22
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)