Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Das Unternehmen oder die Person, welches oder welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.
Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer anmelden und entrichten.
Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer anmelden und entrichten.
Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie beim BZSt beantragen.
Anträge können stellen:
Es gibt keine Frist.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
§ 5 Absatz 1 Nummer 25 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
§ 5 Absatz 1 Nummer 25 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
§ 5 Absatz 1 Nummer 25 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Informationen zur Versicherungsteuer und Auflistung der erforderlichen Unterlagen auf der Internetseite des BZSt
Informationen zur elektronischen Übermittlung von Steueranmeldungen der Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf der Internetseite des BZSt
Informationen zum BZSt-Online-Portal (BOP)
Feuerschutzsteuer; Anmeldung
Versicherungsteuer; Anmeldung
18.02.23
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)