Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.
Zweck und Gegenstand
Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründenden in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben und soll einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Start-ups am Markt leisten. Das Programm unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.
Zuwendungsempfänger
Technologieorientierte Unternehmensneugründungen (Start-ups) mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen haben (siehe unter "Voraussetzungen" und "Verfahrensablauf").
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden die Anlaufkosten des Start-ups, insbesondere die Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal bis zu 36.000 EUR in einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.
Die Möglichkeit zur Förderantragstellung setzt zwingend eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h. wenn die Bewerbung von einer externen Jury zur Förderung ausgewählt wurde.
Die Förderaufrufe des Wettbewerbs erfolgen grundsätzlich zweimal jährlich und werden auf der Internetseite "Gründerland Bayern" veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").
Die Fristen zum Förderantragsverfahren bei den Regierungen werden in der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die ausgewählten Start-ups mitgeteilt.
keine
Bewerbungsportal zur Teilnahme am Start?Zuschuss! Wettbewerb
Sie können ausschließlich online am Start?Zuschuss! Wettbewerb teilnehmen. Wenn die Jury Ihre eingereichte Bewerbung ausgewählt hat, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Online-Antragstellung.
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Richtlinien zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung)
Gründerland Bayern - Start?Zuschuss!
Förderdatenbank - Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
27.07.23
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)