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Leistungen

Leistung: Pflegefachfrau/Pflegefachmann; Beantragung einer Ausbildungsverkürzung



Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.


Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen.

Beispielsweise erhalten

  • Sozialbetreuer/-innen und Pflegefachhelfer/-innen, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 begonnen haben sowie
  • Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege, Altenpflege), die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben

in der Regel die Berechtigung zum Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr Pflege (entspricht 1 Jahr Verkürzung).


Voraussetzungen

Durch die verkürzte Pflegeausbildung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)
    Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile
  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)
    Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile
  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)
    Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile
  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)
    Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile


Kosten

Entscheidungsgebühr: ab 5,00 EUR


Formulare

Weitere Information rund um die generalistische Pflegeausbildung
Weitere Information rund um die generalistische Pflegeausbildung
Weitere Information rund um die generalistische Pflegeausbildung


Rechtsgrundlagen

§ 12 Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege


Weiterführende Links

Generalistische Pflegeausbildung
Generalistische Pflegeausbildung
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Stand

27.11.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)