Aus der 5. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern geht hervor, dass einige Einrichtungen nach und nach Ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Hierzu gehören u.a. die Freibäder, die...[mehr]
In der Corona-Pandemie setzt Bayern weiterhin auf einen Kurs der Umsicht und Vorsicht. Die bislang vorgenommenen Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass eine maßvolle Öffnung mit dem Schutz...[mehr]
Grundsätzlich wird das Betretungsverbot bis einschließlich 14. Juni 2020 verlängert. Die Notbetreuung wird aber auf folgende Gruppen ausgeweitet: * Vorschulkinder: Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder...[mehr]
Die Notbetreuung wird erneut in Richtung eines erweiterten Notbetriebs ausgeweitet. Berücksichtigung finden dabei sowohl die Entwicklungsbedarfe der Kinder als auch die Belastungssituation der Eltern. Folgende weitere...[mehr]
Bedingt durch die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) dürfen ab heute (06.05.2020) die Spielplätze des Marktes Großostheim unter freiem Himmel wieder geöffnet werden. Die...[mehr]
1. Ausgangsbeschränkung Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort....[mehr]
Für Personen, die zu den bestätigten oder verdächtigten Corona-Fällen zählen, ist die Schwerpunktpraxis des Landkreises Aschaffenburg nun direkt unter der 0151 72317501 zur Terminvereinbarung...[mehr]