Das Landratsamt Aschaffenburg hat mit Allgemeinverfügung vom 02.11.2020 auf Grundlage der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für folgende öffentliche Plätze im Gemeindegebiet Großostheim eine Maskenpflicht sowie ein Alkoholverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr angeordnet:
Die Allgemeinverfügung kann unter:
eingesehen werden.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Markt Großostheim