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Bebauungspläne Auslegung

Bauleitpläne/Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. §3 Baugesetzbuch (BauGB) bei  Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen vorgeschrieben. Neben der Veröffentlichung im Amtsblatt bzw. beim Markt Großostheim im Bachgauboten und Auslegung im Rathaus, ist nach gesetzlichen Änderungen ergänzend die Veröffentlichung im Internet erforderlich.
 

 

Die Unterlagen unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den im Rathaus einsehbaren und erforderlichen Dokumenten. Darüber hinaus werden diese am Ende der Auslegungsfrist gelöscht und stehen hier nicht mehr zur Verfügung.
 

Beachten Sie bitte, dass die entsprechenden Unterlagen wie z.B. Pläne und Stellungnahmen je nach Verfahrensumfang sehr umfangreich und aus technischen Gründen nicht immer optimal für die Veröffentlichung im Internet geeignet sind. Aus Kapazitäts- und Verarbeitungsgründen können diese daher ggf. qualitativen Einschränkungen unterliegen.

 

Im Bedarfsfall können Sie die Unterlagen dann ergänzend im Rathaus einsehen.