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Leistungen

Leistung: Reisepass; Beantragung im Ausland



Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragen.


Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.


Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
  • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.


Kosten

  • Antragstellung bis 24 Jahre:
    • Reisepass – 32 Seiten: EUR 58,50 
    • Reisepass – 48 Seiten: EUR 80,50
    • Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 90,50
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 112,50
  • Antragstellung ab 24 Jahre:
    • Reisepass – 32 Seiten: EUR 81,00
    • Reisepass – 48 Seiten: EUR 103,00
    • Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 113,00
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 135,00
  • Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00
  • Kinderreisepass: EUR 26,00
  • Gegebenenfalls weitere Kosten: bei Unzuständigkeit, wegen Wohnorten außerhalb der Amtsbezirke der Auslandsvertretung, Auslagen für Fernsprech- und Portokosten, Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse


Formulare

Die Formulare für die Beantragung finden Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
Die Formulare für die Beantragung finden Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
Die Formulare für die Beantragung finden Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.


Rechtsgrundlagen

§ 19 Absatz 3 Paßgesetz (PaßG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)


Weiterführende Links

Liste der deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
Liste der deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
Liste der deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes


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Stand

05.05.21


Redaktionell verantwortlich

Auswärtiges Amt (siehe BayernPortal)