Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen. Üblicherweise wird eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Befreiung.
Auch, wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.
Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn
kein
Die Gebühren belaufen sich auf 10 % des Nutzens, der Ihnen durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.
Art. 63 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.
Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
10.03.23
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)