Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau
13.02.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)