Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:
Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Die aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verlieren ihrer Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Die Richtlinien werden fortgeschrieben.
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Förderung nichtstaatlicher Wasserbau
Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau
Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz
10.01.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)