Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen mit Zuwendungen.
In Härtefällen werden Vorhaben zur Sanierung bestehender Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gefördert, wenn diese zu unzumutbaren Belastungen von Gebietskörperschaften sowie Bürgerinnen und Bürgern führen.
Gefördert wird in Härtefällen
Gefördert werden Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie Kommunalunternehmen, die Beiträge und/oder Gebühren bzw. Wasserpreise erheben; Unternehmen in Privatrechtsreform sowie Wasser- und Bodenverbände, soweit eine Gebietskörperschaft zu 100% beteiligt ist.
Die Härtefallförderung erfolgt für Vorhaben nach Nrn. 2.2.1 und 2.2.2 RZWas 2021 längenabhängig mit festen Förderpauschalen. Bei Vorhaben nach Nrn. 2.2.3, 2.2.4 und 2.2.5 ergeben sich die Förderpauschalen anhand von Einwohnerzahlen. Die zuwendungsfähigen Kosten werden durch die im Bauausgabebuch nach Ausführung der Maßnahme vorgetragenen Ausgaben abzüglich der nichtzuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 5.3 RZWas 2021 ermittelt.
Die Zuwendungen werden projektbezogen im Wege der Anteilfinanzierung als Zuweisungen gewährt. Die Härtefallförderung erfolgt mit festen Förderpauschalen (netto):
Die Zuwendung wird auf mindestens 40 % und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausführungskosten festgesetzt. Ab Erreichen der Härtefallschwelle 2 erhöhen sich die Förderpauschalen auf:
Die Zuwendung wird ab Erreichen der Härtefallschwelle 2 auf mindestens 70 % und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausführungskosten festgesetzt. Daneben gibt es noch folgende Förderpauschalen:
Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) sind bis 31. Dezember 2024 befristet.
vgl. zur Art der Unterlagen §§ 3 ff 9. BImSchV (siehe Link "Rechtsgrundlagen")
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO für kommunale Gebietskörperschaften
Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (Anlage 2 RZWas 2021)
Verwendungsbestätigung (Anlage 5 RZWas 2021)
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Abwasserentsorgung; Durchführung
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
07.08.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)