Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Kommunaler Hochbau; Sanierungsplanung
Kommunaler Hochbau; Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
01.10.21
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