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Leistungen

Leistung: Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen



Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.


Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.


Rechtsgrundlagen

Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen


Verwandte Themen

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Stand

05.08.22


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)