Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Baugenehmigung stellen. Gegenstand eines Vorbescheids kann nur sein, was auch Gegenstand im späteren Baugenehmigungsverfahren ist.
Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.
Der beantragte Vorbescheid wird Ihnen nur dann erteilt, wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Bauvorhabens erteilt werden. Er kann also beispielsweise nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.
Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.
Die Gebühren können auf eine spätere Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.
Bauantragsformular
Baubeschreibung zum Bauantragsformular
Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
Bauantragsformulare (alle)
Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.
Art. 71 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Erhalten Sie den beantragten Vorbescheid nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung des beantragten Vorbescheids zu richten.
Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Bauherren-Info
Bauordnungsrecht
Bautechnische Nachweise
Sonderbauten
Untere Bauaufsichtsbehörden
Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
10.03.23
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)