Druckansicht

Leistungen

Leistung: Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen



Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.


Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.


Verwandte Themen

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren


Stand

14.03.23


Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)