Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
29.04.22
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)