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Leistungen

Leistung: Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen



Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.


Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.


Rechtsgrundlagen

Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)


Verwandte Themen

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Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung


Stand

14.03.23


Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)