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Leistungen

Leistung: Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung



Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.


Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.


Rechtsgrundlagen

Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)


Verwandte Themen

Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung


Stand

18.08.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)