Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung
18.08.23
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)