Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.
Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören unter anderem:
Art. 42 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 37 ff. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO)
14.03.23
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