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Leistungen

Leistung: Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde



Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.


Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.

Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.

Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.


Voraussetzungen

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.


Rechtsgrundlagen

Art. 16 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Ehrenbürgerrecht
Art. 29 Abs. 4 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)
Ehrenbezeichnung


Verwandte Themen

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Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags


Stand

27.02.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)