Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Gaststättenerlaubnis; Beantragung
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger
Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
12.10.23
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)