Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Gaststättenerlaubnis; Beantragung
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger
Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
12.10.23
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)