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Leistungen

Leistung: Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung



Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.


Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.


Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts


Fristen

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.


Kosten

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz


Formulare

Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent

Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.

Gewerbeabmeldung
nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz und Hinweise


Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

Anzeigepflicht
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
§ 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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Stand

12.10.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)