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Leistungen

Leistung: Lärmschutz; Erlass einer Verordnung



Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.


Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.


Rechtsgrundlagen

Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
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Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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Stand

03.04.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)