Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können von der Stadt und Gemeinde Gebühren erhoben werden.
Die Gebühren für die Benutzung einer kommulane Bücherei oder Bibliothek können in einer Satzung festgelegt werden.
Sie können sich über die Gebühren der vor Ort informieren oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.
Kommunale Bücherei / Bibliothek; Ausleihe
Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung
Staatsbibliothek; Recherche und Ausleihe
Bibliotheksverbund; Recherche, Online-Fernleihe und Direktlieferung
02.12.21
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)