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Leistungen

Leistung: Europawahl; Informationen



Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in jedem Mitgliedsstaat gewählt.


Die Europawahl ist eine in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden.

Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung entsprechen denen bei der Bundestagswahl. Zusätzlich sind Deutsche mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den anderen EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt. Darüber hinaus sind auch die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der EU wahlberechtigt, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.

Rechtsgrundlagen für das Wahlverfahren in Deutschland sind die betreffenden Regelungen im europäischen Unionsrecht sowie das Europawahlgesetz und das zum Teil entsprechend anzuwendende Bundeswahlgesetz. Auf Deutschland entfallen 96 Abgeordnete. Diese werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen eines reinen Verhältniswahlsystems. Jeder Wähler hat eine Stimme für eine von einer Partei oder seiner sonstigen politischen Vereinigung aufgestellte Liste. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste kann von den Wählern nicht verändert werden. Direktwahlkreise gibt es nicht. Die Sitzberechnung erfolgt nach dem bundesweiten Stärkeverhältnis der auf die Listenwahlvorschläge entfallenden Stimmen. Eine Sperrklausel wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen gibt es bei der Europawahl nicht.


Rechtsgrundlagen

Vertrag über die Europäische Union

Konsolidierte Fassung vom 26.10.2012
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Konsolidierte Fassung vom 26.10.2012
Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Direktwahlakt)
Richtlinie 93/109/EG des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
Fassung vom 27.01.2013
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
Bundeswahlgesetz (BWG)
Europawahlordnung (EuWO)


Weiterführende Links

Europawahlen in Bayern
Informationen des Bundeswahlleiters zur Europawahl


Verwandte Themen

Bundestagswahl; Informationen
Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wahlhelfer; Berufung
Europawahl; Einreichung eines Wahlvorschlags


Stand

01.08.22


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)