Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Parkanlagen oder Seen gehören.
Art. 7, Art. 74 und 75 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 5, Art. 68 und 69 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Art. 5, Art. 66 und 67 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
Kommunales Gebäudemanagement; Informationen
Kommunales Energiemanagement; Informationen
Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
12.10.23
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)