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Leistungen

Leistung: Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde



Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.


Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.


Rechtsgrundlagen

Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Eigene Angelegenheiten
Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
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Stand

13.09.23


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Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)