Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken. Die brandgefährlichen und deshalb verbotenen Handlungen und Zustände sind in der Verordnung über die Verhütung von Bränden gelistet.
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Brandschutz von baulichen Anlagen; Vollzug der Bauvorschriften
Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften
07.12.21
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)