Druckansicht

Leistungen

Leistung: Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie den Bau von Feuerwehrhäusern



Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie beim Bau von Feuerwehrhäusern mit staatlichen Zuwendungen.


Die Förderung soll den Kommunen die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) notwendigen Beschaffungen (Fahrzeuge, Ausrüstung) sowie deren Unterbringung in Feuerwehrhäusern ermöglichen. Hierfür sind in den für die Förderung im Feuerwehrwesen einschlägigen Zuwendungsrichtlinien Festbeträge für die als förderfähig vorgesehenen Fahrzeugtypen und Ausrüstungsgegenstände festgelegt. Bei der Förderung des Baus von Feuerwehrhäusern steigt die Höhe des stellplatzbezogen gewährten Förderfestbetrags mit zunehmender Anzahl der notwendigen Stellplätze.

Die staatlichen Zuwendungen für die kommunalen Feuerwehren werden ausschließlich aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert.

Die Förderung im Feuerwehrwesen erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Voraussetzungen

Die Fördervoraussetzungen sind in den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften, enthalten.

Gefördert werden Maßnahmen insbesondere nur dann, wenn sie für die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Die zur Förderung beantragten Maßnahmen müssen ferner notwendig und wirtschaftlich sein


Fristen

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu werten, bei Baumaßnahmen ist dies die Vergabe des ersten Bauauftrages.


Erforderliche Unterlagen

  • fachliche Stellungnahme des zuständigen Kreis- bzw. Stadtbrandrats oder Leiters der Berufsfeuerwehr
  • ggf. weitere Unterlagen (siehe Förderprogramm)


Formulare

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
Auszahlungsantrag bei Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungssätzen (HLS) - Anlage zu Nr. 10 des Antrags
Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien


Rechtsgrundlagen

Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR)

vom 17. Dezember 2021, Az. D1-2244-1-118 (BayMBl. 2022 Nr. 46)
Anlage 1 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR)
Höhe der Festbeträge bei Feuerwehrhäusern
Anlage 2 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR)
Höhe der Festbeträge bei Beschaffungen
Allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Bayern


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Verwandte Themen

Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
Feuerwehr; Informationen über die Aufgaben der Landkreise
Werkfeuerwehr; Beantragung der Anerkennung


Stand

03.02.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)