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Leistungen

Leistung: Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau



Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.


Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

  • Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
  • Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
  • Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit

Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.


Formulare

Internetseiten Bayerisches Landesamt für Umwelt


Rechtsgrundlagen

§ 67 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Art. 39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Ausbaupflicht


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links

Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz in Bayern
Daten und Fachinformationen zur Wasserwirtschaft in Bayern


Verwandte Themen

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Stand

12.01.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)