Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
§ 67 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz in Bayern
Daten und Fachinformationen zur Wasserwirtschaft in Bayern
Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung
Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz
12.01.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)