Wesentliche Grundlage für das wasserwirtschaftliche Handeln und für einen umfassenden Gewässerschutz ist eine repräsentative und regelmäßige Beobachtung des Gewässerzustandes.
Mit Hilfe der Überwachungsprogramme wird ein zusammenhängender und umfassender Überblick des Zustands unserer Gewässer gewonnen. Hier sind insbesondere die Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zu beachten. Dabei wird bei Oberflächengewässern eine gewässertypbezogene Bewertung des ökologischen Gewässerzustandes auf Basis einer fünfstufigen Bewertungsskala durchgeführt, primär mit den biologischen Komponenten
Zudem werden Schadstoffe untersucht und der chemische Zustand der Gewässer bewertet. Durch umfangreiche Qualitätssicherungssysteme, sowie einem nationalen und internationalen Methodenabgleich ist das Niveau der gewonnen Daten sehr hoch.
Art. 58 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz in Bayern
Daten und Fachinformationen zur Wasserwirtschaft in Bayern
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
07.08.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)