Druckansicht

Leistungen

Leistung: Gewässerqualität; Überwachung



Wesentliche Grundlage für das wasserwirtschaftliche Handeln und für einen umfassenden Gewässerschutz ist eine repräsentative und regelmäßige Beobachtung des Gewässerzustandes.


Mit Hilfe der Überwachungsprogramme wird ein zusammenhängender und umfassender Überblick des Zustands unserer Gewässer gewonnen. Hier sind insbesondere die Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zu beachten. Dabei wird bei Oberflächengewässern eine gewässertypbezogene Bewertung des ökologischen Gewässerzustandes auf Basis einer fünfstufigen Bewertungsskala durchgeführt, primär mit den biologischen Komponenten

  • Makrozoobenthos (kleine, am Gewässergrund lebende wirbellose Tiere)
  • Makrophyten und Phytobenthos (Wasserpflanzen und am Boden festsitzende Algen)
  • Phytoplankton (freischwebende Algen)
  • Fische

Zudem werden Schadstoffe untersucht und der chemische Zustand der Gewässer bewertet. Durch umfangreiche Qualitätssicherungssysteme, sowie einem nationalen und internationalen Methodenabgleich ist das Niveau der gewonnen Daten sehr hoch.


Formulare

Internetseiten Bayerisches Landesamt für Umwelt


Rechtsgrundlagen

Art. 58 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Aufgaben und Zuständigkeit
Art. 58 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Aufgaben und Zuständigkeit
Art. 58 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Aufgaben und Zuständigkeit


Weiterführende Links

Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz in Bayern
Daten und Fachinformationen zur Wasserwirtschaft in Bayern


Verwandte Themen

Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung


Stand

07.08.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)