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Leistungen

Leistung: Vorgründungscoaching; Beantragung einer Förderung



Gründerinnen oder Gründer können einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen beantragen.


Zweck

Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern sowie Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten.

Gegenstand

Gefördert werden Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen von Antragsberechtigten. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme. Die betriebswirtschaftliche Beratung hat im Vordergrund zu stehen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Gründerinnen oder Gründer mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Unternehmens im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe etc.) sowie im Bereich der Freien Berufe, die die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
  • Darüber hinaus Gründerinnen oder Gründer mit Wohn- und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
  • Als antragsberechtigte Existenzgründung wird auch die geplante Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern angesehen, wenn mindestens 15 % der Kapitalanteile übernommen werden und die Gründerin oder der Gründer Geschäftsführungsbefugnis besitzen wird.

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden Ausgaben für die betriebswirtschaftliche Beratung gefördert.

Art und Höhe

Förderfähig sind maximal 10 Beratungstage. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag. Davon werden 70% als Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt im Erstattungswege, das heißt der Zuschuss wird erst nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung ausgezahlt.


Voraussetzungen

Der Zuschuss kann von Gründerinnen und Gründern bzw. Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Freien Berufe beantragt werden. Der Hauptwohnsitz sowie der geplante Firmensitz müssen sich dabei in Bayern befinden.

Die Projekte müssen den allgemeinen Projektauswahlkriterien „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Projekten aus dem ESF+ Bayern 2021–2027 und diesen Förderrichtlinien sowie den Vorgaben des Programms „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ ESF+ Bayern 2021–2027 entsprechen.

Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle und Abschluss des Beratervertrags begonnen werden.

Der Zuschuss kann nur gezahlt werden, wenn

  • die Zahlung der Beratungsrechnung vollständig erfolgt ist und die Gründerin oder der Gründer dies durch Vorlage eines Kontoauszuges im Original oder einer Umsatzanzeige nachgewiesen hat, wobei die zu erbringende finanzielle Eigenleistung nicht aus ESF+-geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammen darf, und
  • die hierfür notwendigen Abrechnungsunterlagen fristgerecht im genehmigten Bewilligungszeitraum vorgelegen haben.


Fristen

Förderanträge sind vor Beginn des Coachings zu stellen.


Erforderliche Unterlagen

  • De-Minimis Erklärung
  • Abrechnungsunterlagen
    • Rechnung der Beraterin oder des Beraters im Original
    • Abrechnungsformular
    • Abschlussbericht
    • Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
  • ggf. Ergebnisse der Beratung

    (z. B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.)


Kosten

Den Eigenanteil von 30 % zu den Beratungskosten muss der Antragsstellende selbst tragen.


Formulare

Zuschussantrag der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Beratervertrag der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Abrechnungsformular der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Zuschuss-Antrag zum Vorgründungscoaching des Instituts für Freie Berufe
Beratungsvertrag/Vereinbarung eines zuschussfähigen Einzelcoachings des Instituts für Freie Berufe
Abrechnung Einzelcoaching des Instituts für Freie Berufe

Im Onlineportal für Existenzgründer in Bayern finden Sie Tipps, Informationen und alles Wissenswerte für einen Existenzstart in Bayern.


Online Verfahren

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IFB

Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an das Institut für Freie Berufe (IFB) übermitteln.

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IHK
Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an die IHK übermitteln.


Rechtsgrundlagen

Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung bei der Existenzgründung und Betriebsübernahme in der Vorgründungsphase (Richtlinie Vorgründungscoaching)
Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung bei der Existenzgründung und Betriebsübernahme in der Vorgründungsphase (Richtlinie Vorgründungscoaching)
Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung bei der Existenzgründung und Betriebsübernahme in der Vorgründungsphase (Richtlinie Vorgründungscoaching)


Weiterführende Links

Gründerland Bayern
Beratung & Coaching: Vor und nach der Gründung
IHK München und Oberbayern - Vorgründungs- und Nachfolgecoaching ‎Bayern
Institut für Freie Berufe - Vorgründungscoaching Bayern


Verwandte Themen

Existenzgründung; Beratung und Förderung
Gründungszuschuss; Beantragung
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung


Stand

16.04.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)