Gründerinnen oder Gründer können einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen beantragen.
Zweck
Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern sowie Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten.
Gegenstand
Gefördert werden Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen von Antragsberechtigten. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme. Die betriebswirtschaftliche Beratung hat im Vordergrund zu stehen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden Ausgaben für die betriebswirtschaftliche Beratung gefördert.
Art und Höhe
Förderfähig sind maximal 10 Beratungstage. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag. Davon werden 70% als Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt im Erstattungswege, das heißt der Zuschuss wird erst nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung ausgezahlt.
Der Zuschuss kann von Gründerinnen und Gründern bzw. Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Freien Berufe beantragt werden. Der Hauptwohnsitz sowie der geplante Firmensitz müssen sich dabei in Bayern befinden.
Die Projekte müssen den allgemeinen Projektauswahlkriterien „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Projekten aus dem ESF+ Bayern 2021–2027 und diesen Förderrichtlinien sowie den Vorgaben des Programms „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ ESF+ Bayern 2021–2027 entsprechen.
Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle und Abschluss des Beratervertrags begonnen werden.
Der Zuschuss kann nur gezahlt werden, wenn
Förderanträge sind vor Beginn des Coachings zu stellen.
(z. B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.)
Den Eigenanteil von 30 % zu den Beratungskosten muss der Antragsstellende selbst tragen.
Zuschussantrag der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Beratervertrag der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Abrechnungsformular der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Zuschuss-Antrag zum Vorgründungscoaching des Instituts für Freie Berufe
Beratungsvertrag/Vereinbarung eines zuschussfähigen Einzelcoachings des Instituts für Freie Berufe
Abrechnung Einzelcoaching des Instituts für Freie Berufe
Im Onlineportal für Existenzgründer in Bayern finden Sie Tipps, Informationen und alles Wissenswerte für einen Existenzstart in Bayern.
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IFB
Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an das Institut für Freie Berufe (IFB) übermitteln.
Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung bei der Existenzgründung und Betriebsübernahme in der Vorgründungsphase (Richtlinie Vorgründungscoaching)
Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung bei der Existenzgründung und Betriebsübernahme in der Vorgründungsphase (Richtlinie Vorgründungscoaching)
Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung bei der Existenzgründung und Betriebsübernahme in der Vorgründungsphase (Richtlinie Vorgründungscoaching)
Gründerland Bayern
Beratung & Coaching: Vor und nach der Gründung
IHK München und Oberbayern - Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
Institut für Freie Berufe - Vorgründungscoaching Bayern
Existenzgründung; Beratung und Förderung
Gründungszuschuss; Beantragung
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
16.04.23
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)