Druckansicht

BbR-Verfahren

Vertragsvollzug Kooperationsvertrag Deutsche Telekom

Der von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Vertragsenwurf eines Kooperationsvertrages wurde von der Verwaltung geprüft.
 
Der Vertragvollzug ist für den 01.12.2015 vereinbart.

Gem. Kooperationsvertrag erfolgt der Breitbandausbau innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss.

Abschluss Angebotsverfahren:

Das zur Angebotsfrist eingegangene Ausbauangebot der Telekom Deutschland GmbH erfüllt nach Abschluss der Prüfung sämtliche Anforderungen. Es wurden alle Lose (1-3) gem. Bekanntmachung vom 10.04.2015 im geforderten Umfang angeboten.
 

Der Marktgemeinderat hat die Verwaltung in seiner öffentlichen Sitzung am 01.10.2015 daher ermächtigt, einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abschließend zu verhandeln und zu vollziehen.
 

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass der Kooperationsvertrag im November 2015 rechtswirksam vollzogen werden kann.
Konkrete Details zum Ausbau werden hier begleitend im Nachgang veröffentlicht.

 

Zwischenzeitlich können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an der ausgeschriebenen Leistung im Auswahlverfahren (nachfolgend) orientieren. Demnach wird die Versorgung in den Ausbaubereichen Pflaumheim und Großostheim zwischen 30 und 50Mbit/s (Technik FTTC) und in den Gewerbegebieten (Großostheim/Ringheim) über 100Mbit/s (Technik FTTH) liegen.

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Auswahlverfahren:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

 

Der Markt Großostheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.

 

Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
 

Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 19.05.2015  einen Teilnahmeantrag abzugeben.

 
Weitere Details sind nachfolgendem Bekanntmachungstext und den entsprechenden Anlagen zu entnehmen:

 

1. Darstellung des Ausbaugebiets:

Kartografische Darstellung des Ausbaugebietes (PDF)

2. Bekanntmachung:

Bekanntmachungstext (PDF)

Anlage 1: Wertungskriterien Los1 und 2 (PDF)

Anlage 2. Wertungskriterien Los 3 (PDF)

Anlage 3: Geforderte Bandbreiten (PDF)

 

Markterkundungsverfahren:

Ergebnis der Markterkundung:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.03.2015 das Ergebnis der Markterkundung zur Kenntnis genommen und der Einleitung des Auswahlverfahrens zugestimmt.

 

Nachfolgend wird hiermit das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Großostheim, im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR), veröffentlicht:

 

Ergebnis der Markterkundung (PDF)

Kartografische Darstellung (Ist-Versorgung) nach der Markterkundung (PDF)


Markterkundung:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.08.2014 der Eröffnung des Förderverfahrens nach der neuen bayerischen Breitbandrichtlinie vom 09.07.2014 (Az.:75-O 1903-001-24929/14) zugestimmt.

Aktuelle Breitbandversorgung:

Der Markt Großostheim hat die aktuelle Versorgung mit Breitband- diensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.
 
Aktuelle Breitbandversorgung:

Download

(Mbit/s)

<= 15 Mbit/s Down/
1 Mbit/s Up

16 Mbit/s Down/
1 Mbit/s Up

> = 30 Mbit/s Down/
2 Mbit/s Up

 

Ja

Nein

z.T.

Ja

Nein

z.T.

Ja

Nein

z.T.

Großostheim

 

 

x

 

 

x

 

 

x

Ringheim

 

 

x

 

 

x

 

 

x

Plaumheim

 

 

x

 

 

x

 

x

 

Wenigumstadt

 

 

x

 

 

x

 

 

x

Breitbandversorgung (PDF)

Markterkundung:

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Großostheim gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
 
Markterkundung Bekanntmachung (PDF)

Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Seidel, Tel.: 06026/5004-5190 E-Mail: EDV@GROSSOSTHEIM.DE