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Aus der Verwaltung

28.02.2023 14:45

Vorschläge für die Wahl zur Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft für die Flurneuordnung


Ortsumgehung Pflaumheim - Flurneuordnung;

Vorschläge für die Wahl zur Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft für die Flurneuordnung

 

Wie vielleicht mittlerweile bekannt, wird neben dem Bau der Pflaumheimer Ortsumgehung die sogenannte „Unternehmensflurneuordnung Pflaumheim 2“ erfolgen. Diese Neuordnung wurde vom Vorhabensträger (Landkreis Aschaffenburg) dem Amt für Ländliche Entwicklung in Unterfranken (ehemals Flurbereinigungsbehörde) übertragen. Hierzu ist eine sogenannte Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft zu wählen. Es müssen entsprechende Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung hat deshalb gebeten, diese Möglichkeit öffentlich bekannt zu machen.

 

Es sind sieben Vorstandsmitglieder und ihre Stellvertreter, insgesamt also 14 Personen, zu wählen. Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden vom Amt für Ländliche Entwicklung den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der die Geschäfte zu führen hat und dem somit wichtige Aufgaben obliegen.

 

Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach dem bürgerlichen Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie müssen nicht Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet (Flurbereinigungsgebiet) oder Landwirt sein.

 

Damit die einzelnen Ortschaften des Verfahrensgebietes im Vorstand ausreichend vertreten sind, wurde für die gruppenmäßige Zusammensetzung festgelegt, dass

 

-        jeweils drei Vorstandsmitglieder und Stellvertreter aus dem Ortsteil Pflaumheim,

-        jeweils zwei Vorstandsmitglieder und Stellvertreter aus dem Ortsteil Großostheim und

-        jeweils zwei Vorstandsmitglieder und Stellvertreter aus dem Ortsteil Wenigumstadt

 

zu wählen sind.

 

Zur Vorbereitung der Wahl (z. B. Druck von Wahlzetteln) sollen nunmehr Kandidaten benannt werden.

Hierzu haben alle die Möglichkeit Vorschläge einzubringen, damit eine ordnungsgemäße Wahl stattfinden kann. Der Wahlvorschlag soll Name, Vorname und die vollständige Adresse der Kandidaten enthalten, um spätere Verwechselungen vorzubeugen.

 

Die Aufnahme in den Wahlvorschlag ist nicht Bedingung für die Wählbarkeit. Der vorgedruckte Wahlzettel enthält auch leere Zeilen, in die andere Namen eingetragen werden können.

 

Wahlvorschläge können schriftlich im Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 19, Herrn Göller (06026/5004-5100) oder Herrn Hitzel (06026/5004-5106) abgegeben werden. Die Vordrucke sind dort ebenfalls erhältlich bzw. können hier zum Ausrucken heruntergeladen werden:

 

Wahlvorschlagsliste für die Positionen als Vorstandsmitglied bzw. Stellvertreter

Einverständniserklärungen für die Wahl in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

 

Wir bitten um Einreichung der unterzeichneten Wahlvorschlagserklärung einschließlich der Einverständniserklärung bis spätestens 17.03.2023. Später eingehende Vorschläge müssen leider unberücksichtigt bleiben.