Der Zweite Bürgermeister berichtete in der Marktgemeinderatsitzung am 07.09.2023:
Klärschlammmonobehandlung – Zusammenarbeit mit dem ZAS
Der Genehmigungsantrag für das Projekt zur gemeinsamen Klärschlamm-monobehandlung wurde durch den ZAS beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht. Die Vollständigkeit der Unterlagen wurde bestätigt. Nunmehr wird das förmliche Genehmigungsverfahren inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der ZAS erwartet die Genehmigung für den Gesamtumbau inkl. Klärschlammmonobehandlung für Ende 2023.
Sobald etwaige Neuigkeiten über den Fortgang bekannt sind, werden wir den Gemeinderat wieder informieren.
Aus der Forstverwaltung - Sachstand Brennholzvergabe:
Bis Ende September 2022 gingen für die Saison über 330 Brennholzbestellungen ein. Damit hatte sich die Anzahl der Bestellungen in Vergleich zu den Vorjahren verdreifacht.
Zu einer ungewöhnlich hohen Bestellmenge und einer witterungsbedingt verzögerten Bereitstellung hat sich die Vergabe nicht zuletzt auch aus personellen Gründen (Kündigung Revierleiters) heuer zeitlich stark verzögert. Inzwischen konnten mit externer Unterstützung (Hr. Geis) alle Brennholzbestellungen aus der Saison 2022/23 abgearbeitet werden.
Aus der Abfallwirtschaft – Illegale Müllablage auf der Gemarkung Pflaumheim:
Insgesamt dreimal hat ein Bürger an der gleichen Stelle außerhalb Pflaumheims insgesamt 1,66 t Bauschutt illegal in der Landschaft abgeladen. Der Vorfall wurde - wie alle Vorgänge bei denen Hinweise auf die Verursacher gefunden werden- ans Landratsamt weitergegeben. Es erfolgte Anzeige und ein Bußgeldbescheid durch das Landratsamt in vierstelliger Höhe. Auch gemeindlichen Kosten für die Beseitigung (Personal und Entsorgung) in vierstelliger Höhe wurden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Leider sind illegale Müllablagen im Wald, insbesondere an Wanderparkplätzen und in der Feldflur regelmäßig zu finden. Hinweise auf die Verursacher nimmt die Abfallwirtschaft entgegen.
Einstellungsbeschluss zur Normenkontrollklage gegen die Veränderungssperre „Plattenhof“
Bekanntermaßen wurde im August 2019 ein Antrag auf Normenkontrolle wegen Unwirksamkeit der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans "Plattenhof und Umgebung" gestellt. Nach verschiedenen „Zwischenstadien“ in der Sache, die auch wiederholt bekannt gegeben oder behandelt wurden, hat der Bayer. Verwaltungsgerichthof München/Ansbach mit seinem Einstellungsbeschluss vom 01.08.2023 das Verfahren eingestellt. Dabei werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben, d. h. dass jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten je zur Hälfte trägt.
Im Ergebnis wurde somit die Unwirksamkeit der -einmalig verlängerten und zwischenzeitlich abgelaufenen- Veränderungssperre nicht festgestellt. Gleichwohl findet im Rahmen der Kostenentscheidung aber auch keine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen statt und somit sind die Erfolgsaussichten als offen anzusehen.