Der Erste Bürgermeister berichtete in der Marktgemeinderatsitzung am 03.11.2022:
Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes im Markt Großostheim
Mit Bescheid vom 07.10.2022 wurde dem Markt Großostheim von der Regierung von Unterfranken eine Förderung gemäß der KommKlimmaFöR für das geplante Mobilitätskonzept in Höhe von 38.875,70 € gewährt. Das im Zuge des Auswahlverfahrens ausgewählte Planungsbüro „Planungsbüro VAR+“ aus Darmstadt wurde daraufhin mit Schreiben vom 02.11.2022 entsprechend beauftragt. Am 15.11.2022 ist ein erstes Auftaktgespräch mit dem Planungsbüro vorgesehen um das weitere (zeitliche) Vorgehen zu besprechen.
Kreisstraße AB 3, Ausbau OD Großostheim AB 3
Aufgrund der fehlenden Ressourcen, insbesondere der Personalkapazitäten sieht der Landkreis aktuell keine Chance den geplanten Kreisstraßenausbau der AB 3 in der Ortsdurchfahrt Großostheim umzusetzen.
Deshalb wird der Landkreis in den anstehenden Beratungen der Kreisgremien für das Planungs- und Bauprogramm 2023 eine zeitliche Verschiebung des Projektes um ca. 2 Jahre empfehlen.
Alternativ schlägt der Landkreis für eine frühere Realisierung einen Wechsel in der Projektführung hin zum Markt Großostheim vor.
Hier müssten alle Arbeiten (wie z.B. Planung, Ausschreibung, Förderanträge, Abstimmung mit Fachbehörden usw.) durch den Markt Großostheim federführend bearbeitet werden.
Damit wäre ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand verbunden und stellt deshalb aus Sicht der Verwaltung aufgrund der angespannten Personalsituation keine vertretbare Lösung dar.
Zudem wurden bisher alle Straßenausbauten an den Kreisstraßen immer federführend durch den Landkreis projektiert.
Als Ersatz für den Wegfall der AB 3 schlägt die Tiefbauabteilung folgende Maßnahmen vor:
Ausführung 1. BA Ortsverbindungsstraße
Planung 2. BA. Ortsverbindungsstraße
Planung Straßenvollausbau Ringstraße
Planung Straßenvollausbau Bachgaustraße
Förderung von Balkonfotovoltaikanlagen
Die Behandlung des Antrages aus dem Marktgemeinderat „zur Förderung von Balkonfotovoltaikanlagen“ ist für die nächste Marktgemeinderatsitzung am 29.11.2022 vorgesehen. Die Verwaltung wird bis dahin, eine Förderrichtlinie sowie notwendige Antragsunterlagen ausarbeiten und dem Gremium anschließend zur Beschlussfassung vorlegen.