16.06.2021 00:05
Bekanntmachung einer Online-Konsultation Quarzsandtagebaus „Schaafheim“
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Änderung und Erweiterung des Quarzsandtagebaus „Schaafheim“ der Gerhard Höfling GmbH, Gemeinde Schaafheim
- Gemarkung Schaafheim, Flur 8, Flurstücke 3 bis 25 und 27 bis 44 sowie 45
- Gemarkung Schaafheim, Flur 7, Flurstück 7, Flur 6, Flurstücke 112, 132, 147 und Flur 8, Flurstücke 58, 59 und 83 ausschließlich für die Durchführung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Informationen über die Durchführung einer Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins im laufenden Verwaltungsverfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 5 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG).
Die Gerhard Höfling GmbH betreibt in der Gemeinde Schaafheim, Gemarkung Schaafheim, den Quarzsandtagebau Schaafheim. Dieser Quarzsandtagebau wird auf Grundlage der bergrechtlichen Zulassung des fakultativen Rahmenbetriebsplans vom 12. Juli 2013 (Az.: IV/Wi 44-631-76d-12) und weiterer Betriebspläne betrieben.
Die Gerhard Höfling GmbH hat für die Änderung des Quarzsandtagebaus „Schaafheim“ sowie dessen Erweiterung in der Gemeinde Schaafheim auf den o.g. Flurstücken die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Das Vorhaben zur Änderung und Erweiterung des Quarzsandtagebaus „Schaafheim“ unterliegt der UVP-Pflicht. Entsprechend § 52 Abs. 2a des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 237 der 11. Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) ist vom Unternehmer ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan zur Zulassung vorgelegt worden, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) durchzuführen ist.
Vom 12. August 2020 bis einschließlich 11. September 2020 lagen die Antragsunterlagen sowie weitere entscheidungsrelevante Berichte und Empfehlungen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit bei den Gemeinden Schaafheim und Großostheim aus. Die Einwendungsfrist endete am 12. Oktober 2020. Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation im Sinne des § 5 PlanSiG fortgesetzt. Anstelle des sonst üblichen physischen Erörterungstermins wird aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2, 3 und 4 PlanSiG im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 14. Juli 2021 stattfinden.
Die Durchführung der Online-Konsultation wird hiermit gem. § 5 Abs. 3 S. 2 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2 - 4 VwVfG bekannt gemacht.
Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die ansonsten im physischen Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 1. Juli 2021 bis zum 14. Juli 2021 auf einer Online-Plattform (https://www.online-beteiligung.de/rp-darmstadt/) zugänglich gemacht. Dies gilt auch für die Erwiderungen der Antragstellerin auf die im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die im Verlauf der Online-Konsultation vorgelegten Stellungnahmen und Gegenstellungnahmen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt.
Den zur Teilnahme Berechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich
vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 14. Juli 2021
zum Verhandlungsgegenstand zu äußern
- in elektronischer Form über die Internetplattform zur Online-Konsultation unter:
https://www.online-beteiligung.de/rp-darmstadt/
- oder per E-Mail an: bergaufsicht@rpda.hessen.de (Hinweis: E-Mails sind kein sicherer Übermittlungsweg. Dritte können von den Inhalten Kenntnis erlangen.)
- oder auch schriftlich bei dem:
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Wiesbaden
Dezernat IV/Wi 44 – Bergaufsicht –
Lessingstraße 16-18
65189 Wiesbaden
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Das Verfahren ist nicht öffentlich.
- Zur Teilnahme berechtigt sind die Antragstellerin, die Behörden, diejenigen, die fristgerecht Einwendungen oder Äußerungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen. Die sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können unter bergaufsicht@rpda.hessen.de oder schriftlich beim Regierungspräsidium Darmstadt unter der oben genannten Anschrift rechtzeitig vor Ende der Online-Konsultation die Zusendung der Unterlagen zur Zugangsberechtigung zur Online-Konsultation beantragen. Sie müssen dabei ihre jeweilige Betroffenheit von dem Vorhaben in geeigneter Weise glaubhaft machen.
- Die Antragstellerin, die Behörden und diejenigen, die fristgerecht Einwendungen oder Äußerungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt und erhalten Zugangsdaten übersandt.
- Einwenderinnen und Einwender, die eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 24. Juni 2021 keine Benachrichtigung vom Regierungspräsidium Darmstadt erhalten haben, können unter bergaufsicht@rpda.hessen.de oder schriftlich beim Regierungspräsidium Darmstadt unter der oben genannten Anschrift die Zusendung der Unterlagen zur Zugangsberechtigung zur Online-Konsultation beantragen.
- Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Ausbleiben einer Beteiligten oder eines Beteiligten kann auch ohne sie oder ihn verhandelt und entschieden werden. Bei Nichtteilnahme am Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht abgegebene Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Unabhängig von der Teilnahme an der Online-Konsultation wird das Regierungspräsidium Darmstadt die in den Stellungnahmen, Einwendungen und Äußerungen vorgebrachten Argumente prüfen und über diese entscheiden.
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte ist möglich. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht auszustellen und dem Regierungspräsidium Darmstadt unter der oben genannten Anschrift zuzuleiten.
- Die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation entstehenden Kosten, auch die für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.
- Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.
- Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahren werden unter anderem auch personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahrens automatisiert verarbeitet. Daher werden auch Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.
- Der Bekanntmachungstext ist auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de abrufbar im Bereich Presse > Öffentliche Bekanntmachungen > Umweltrecht.
Darmstadt, 16. Juni 2021
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat IV/Wi 44 – Bergaufsicht
Lessingstraße 16-18
65189 Wiesbaden