Kinderreisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Kurzbeschreibung

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Bei Abhandenkommen des Personaldokuments Ihres Kindes (z. B. Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis) sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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Ansprechpartner

Frau S. Bellanova

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4115

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau R. Roth

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4116

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau B. Vorkauf

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4117

Telefax: +49 6026/5004-9169

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Formulare

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Rechtsbehelf

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